Steinkreuze und Aehnliches: Różnice pomiędzy wersjami

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Luchs. H. '''Steinkreuze und Ähnliches.''' Schlesiens Vorzeit in Bild und Schrift , Names des Vereins das ... Museum Schlesischer Alterthümer. Band 2, H12., 1875, s. 245-246.
Luchs. H. '''''Steinkreuze und Ähnliches.''''' Schlesiens Vorzeit in Bild und Schrift , Names des Vereins das ... Museum Schlesischer Alterthümer. Band 2, H12., 1875, s. 245-246.


Steinkreuze und Äehnliches. Die Steinkreuze von Granit, einem Gestein, welches bei uns bekanntlich häufig in der Umgegend von Zobten, Strehlen und Striegau gebrochen, und im Mittelalter weit häufiger als heut namentlich zu Grabplatten verwendet wurde, finden sich in Schlesien trotz aller Zerstörungen noch recht häufig. Solche,
Steinkreuze und Äehnliches. Die Steinkreuze von Granit, einem Gestein, welches bei uns bekanntlich häufig in der Umgegend von Zobten, Strehlen und Striegau gebrochen, und im Mittelalter weit häufiger als heut namentlich zu Grabplatten verwendet wurde, finden sich in Schlesien trotz aller Zerstörungen noch recht häufig. Solche,
etwa 3 Fuß hoch, stehen bei Diersdorf, Jauernik, Kaltenbrunn und Würben bei Schweidnitz, bei Puschkau, bei Hermsdorf und Märzdorf (bei Hirschberg, 1861), das Märzdorfer (nahe der Scholtisei) hat die Winkel der Kreuzarme je mit einem etwas zurücktretenden Kreisausschnitt ausgefüllt und zeigt auf der Hauptseite ein eingegrabenes großes Schwert mit langem Griff und kleinem Knopf wie die Schwerter des 15. Jahrhunderts. Andere Kreuze stehen bei Nimptsch, bei Ludwigsdorf (bei Hirschberg). Die Zeitschrift Iduna und Hermode von 1812 S. 96 führt 38 Kreuze auf: 7 bei Würben (bei Grüssau), sie seien dorthin zusammengebracht und eingemauert, und bei Hirschberg 1000 Schritt entfernt, zwei in Herzogswalde, eins 1 und 1/2  M. hinter Naumburg a. Q. nach Bunzlau zu, eins vor und eins in Warthau; je eins in Ullersdorf, Röhrdorf auf Lehnhaus zu, bei Grüjſau, ein sehr großes und breites vor und ein kleineres hinter Striegau, eins bei Zedlitz, zwei in Bunzelwitz , zwei am Wege von Breslau nach Strehlen, eins von Neisse nach Camenz; eins 1 und 1/2 M. vor Wartha; eins zwischen Heinrichau und Peila; ein sehr großes und ein kleineres zwischen Reichenbach und Schweidnitz; 8 in Weizenrode in der Kirhhofmauer, gesammelt; eins 1/2 Meile von Breslau.
etwa 3 Fuß hoch, stehen bei Diersdorf, Jauernik, Kaltenbrunn und Würben bei Schweidnitz, bei Puschkau, bei Hermsdorf und Märzdorf (bei Hirschberg, 1861), das Märzdorfer (nahe der Scholtisei) hat die Winkel der Kreuzarme je mit einem etwas zurücktretenden Kreisausschnitt ausgefüllt und zeigt auf der Hauptseite ein eingegrabenes großes Schwert mit langem Griff und kleinem Knopf wie die Schwerter des 15. Jahrhunderts. Andere Kreuze stehen bei Nimptsch, bei Ludwigsdorf (bei Hirschberg). Die Zeitschrift Iduna und Hermode von 1812 S. 96 führt 38 Kreuze auf: 7 bei Würben (bei Grüssau), sie seien dorthin zusammengebracht und eingemauert, und bei Hirschberg 1000 Schritt entfernt, zwei in Herzogswalde, eins 1 und 1/2  M. hinter Naumburg a. Q. nach Bunzlau zu, eins vor und eins in Warthau; je eins in Ullersdorf, Röhrdorf auf Lehnhaus zu, bei Grüjſau, ein sehr großes und breites vor und ein kleineres hinter Striegau, eins bei Zedlitz, zwei in Bunzelwitz , zwei am Wege von Breslau nach Strehlen, eins von Neisse nach Camenz; eins 1 und 1/2 M. vor Wartha; eins zwischen Heinrichau und Peila; ein sehr großes und ein kleineres zwischen Reichenbach und Schweidnitz; 8 in Weizenrode in der Kirhhofmauer, gesammelt; eins 1/2 Meile von Breslau.


Damals 1812 konnte man sie nog für Denkmäler von Gottesgerichtskfämpfern halten oder zum Andenken an die im Gottesgericht Gefallenen, oder gar für Denkmäler zum Andenken an die von den Heiden errchlagenen Priester.
Heut dürfen wir von Neuem fragen: Wozu dienten sie? welches war die Ursache ihrer Aufstellung? Die Geschichte überliefert uns, daß sie von Mördern zur Strafe für ihreThat und zur Sühne für dieselbe wie zum Denkmal an den Getödteten gesordert wurden. Beispiele allein aus dem Breslauer Gerichtsbezirk sind folgende:<br>
Ein Mörder soll unter Anderem setzen ein Kreuz mit einer Marter (also ein Crucifix an den Weg oder an die Straße), doben sich die Geschicht (der Mord) ergangen haben, zwischenen hier und Michaelis. 1441<ref>Klose, Von Breslau II. 2 S. 431.</ref>. "Drei Gefellen waren in Verdacht wegen des Todschlages, an Wentzlaw Wonniglich geschehen. Diese mußten jeder dreißig Selmessen lesen lassen (in Breslau zu St. Jacob, Albrecht und Bernhardin) Gott zu Chren und des Abgemordeten Sele zu Seligkeit, zu Trost; ferner ein steinern Kreuz setzen lassen, wohin das sein Bruder Clement Wonniglich haben wollte; endlich alle drei eine Romfahrt (Wallfahrt) ausrichten (bezahlen), einer unter ihnen, oder sonst eine andere Person, die Zeugniß von Rom bringen mußte, daß die Romfahrt geleistet und vollbracht worden. 1460<ref>Klose in Script. rer. sil. III. S. 104 ff.</ref>."
Daraus geht hervor, daß die Kreuze nicht ausschließlich an den Stellen stehen, wo das Verbrechen begangen worden.<br>
Ebenso: "Georg Platener, gewesener Stadtdiener von Breslau, mußte wegen des an Marten Tserfke begangenen Todschlages, Eine Mark Heller zu der Kirche in Protsch (jetzt Herrnprotsch) geben, dreißig Selmessen lesen lassen, und ein Kreuz setzen, wohin die Brüder des Erschlagenen es haben wollten. 1461."
Ein Anderer mußte den Vater des Gemordeten "dehmüthig bitten, daß er ihm die Uebeltat lauterlich (rein, gänzlich) um Gottes Willen vergeben wolle, in dem Jahre eine Romfahrt für den Erschlagenen thun und daselbst zu Rom seine Sünde beichten und Buße empfangen und von dannen Kundschaft des Beichtigers bringen. Endlich an der Stelle, da der Mord geschehen, eine Marter setzen. Und ob (wenn) er des Erschlagenen Vater immer in Nöthen geseßt sehe, sol er ihm helfen schützen und ihm-und alle den Seinen sonst Freindschaft und Liebe, wo er mag, die weil er lebt, erzeigen. 1464."
Ein Anderer soll außer dem Setzen einer Marter, außer Selenmessen und anderen Bußen an die Angehörigen des Getödteten "für die Romfahrt, die er gen Rom thun sollte, allhin auf Johann (im Dom?) Buße (geistliche Strafe) empfangen und eine Fahrt gen Welsnig [(?) ein andermal daselbst Welsnak (Aix in der Provence?)] zu dem heil. Blute thun."
Neisse Jacob sollte u. A. das Kreuz an der Stelle setzen, wo er den Mord verübt; Wachs ein Stein zu der Kirche Unsrer l. Frauen auf dem Sande geben, ingleichen eine Mark (c. 13 Th.) zu Wegen und Stegen (Ausbessern); endlich alle Unkosten auf Briefe, Botenlohn, Leichzeichen, (Opfer) und Arztlohn tragen. 1471.
Jenke (Johann) von Czindel mußte persönlich eine Romfahrt leisten, u. A. ferner den Erschlagenen in zwei Kirchen in die Todtenbücher schreiben lassen, daß für ihn gebeten würde; zwei ;„dreißig Selmessen“ (tricesimae) lesen lassen in zwei Kirchen; eine Kapelle mit einem Krucifix darin naH Gewohnheit setzen (Bildstock, säulenartig, wie so häufig an Wegen?), wo der Vater befehlen würde; gegen Gerichte ablegen (falschen Gerüchten entgegentreten?); die Aerzte und Barbirer bezahlen (für die Behandlung der Wunden des Gemordeten); endlich den Mord den Eltern und des Erschlagenen Weibe entführen (entgelten?) und sie bitten, daß sie ihm das um Gottes Willen vergeben möchen. 1471.
{{Przypisy}}
[[Kategoria:Monolitowe kamienne krzyże]]
[[Kategoria:Monolitowe kamienne krzyże]]

Wersja z 18:02, 14 mar 2022

Luchs. H. Steinkreuze und Ähnliches. Schlesiens Vorzeit in Bild und Schrift , Names des Vereins das ... Museum Schlesischer Alterthümer. Band 2, H12., 1875, s. 245-246.

Steinkreuze und Äehnliches. Die Steinkreuze von Granit, einem Gestein, welches bei uns bekanntlich häufig in der Umgegend von Zobten, Strehlen und Striegau gebrochen, und im Mittelalter weit häufiger als heut namentlich zu Grabplatten verwendet wurde, finden sich in Schlesien trotz aller Zerstörungen noch recht häufig. Solche, etwa 3 Fuß hoch, stehen bei Diersdorf, Jauernik, Kaltenbrunn und Würben bei Schweidnitz, bei Puschkau, bei Hermsdorf und Märzdorf (bei Hirschberg, 1861), das Märzdorfer (nahe der Scholtisei) hat die Winkel der Kreuzarme je mit einem etwas zurücktretenden Kreisausschnitt ausgefüllt und zeigt auf der Hauptseite ein eingegrabenes großes Schwert mit langem Griff und kleinem Knopf wie die Schwerter des 15. Jahrhunderts. Andere Kreuze stehen bei Nimptsch, bei Ludwigsdorf (bei Hirschberg). Die Zeitschrift Iduna und Hermode von 1812 S. 96 führt 38 Kreuze auf: 7 bei Würben (bei Grüssau), sie seien dorthin zusammengebracht und eingemauert, und bei Hirschberg 1000 Schritt entfernt, zwei in Herzogswalde, eins 1 und 1/2 M. hinter Naumburg a. Q. nach Bunzlau zu, eins vor und eins in Warthau; je eins in Ullersdorf, Röhrdorf auf Lehnhaus zu, bei Grüjſau, ein sehr großes und breites vor und ein kleineres hinter Striegau, eins bei Zedlitz, zwei in Bunzelwitz , zwei am Wege von Breslau nach Strehlen, eins von Neisse nach Camenz; eins 1 und 1/2 M. vor Wartha; eins zwischen Heinrichau und Peila; ein sehr großes und ein kleineres zwischen Reichenbach und Schweidnitz; 8 in Weizenrode in der Kirhhofmauer, gesammelt; eins 1/2 Meile von Breslau.

Damals 1812 konnte man sie nog für Denkmäler von Gottesgerichtskfämpfern halten oder zum Andenken an die im Gottesgericht Gefallenen, oder gar für Denkmäler zum Andenken an die von den Heiden errchlagenen Priester.

Heut dürfen wir von Neuem fragen: Wozu dienten sie? welches war die Ursache ihrer Aufstellung? Die Geschichte überliefert uns, daß sie von Mördern zur Strafe für ihreThat und zur Sühne für dieselbe wie zum Denkmal an den Getödteten gesordert wurden. Beispiele allein aus dem Breslauer Gerichtsbezirk sind folgende:
Ein Mörder soll unter Anderem setzen ein Kreuz mit einer Marter (also ein Crucifix an den Weg oder an die Straße), doben sich die Geschicht (der Mord) ergangen haben, zwischenen hier und Michaelis. 1441[1]. "Drei Gefellen waren in Verdacht wegen des Todschlages, an Wentzlaw Wonniglich geschehen. Diese mußten jeder dreißig Selmessen lesen lassen (in Breslau zu St. Jacob, Albrecht und Bernhardin) Gott zu Chren und des Abgemordeten Sele zu Seligkeit, zu Trost; ferner ein steinern Kreuz setzen lassen, wohin das sein Bruder Clement Wonniglich haben wollte; endlich alle drei eine Romfahrt (Wallfahrt) ausrichten (bezahlen), einer unter ihnen, oder sonst eine andere Person, die Zeugniß von Rom bringen mußte, daß die Romfahrt geleistet und vollbracht worden. 1460[2]."

Daraus geht hervor, daß die Kreuze nicht ausschließlich an den Stellen stehen, wo das Verbrechen begangen worden.
Ebenso: "Georg Platener, gewesener Stadtdiener von Breslau, mußte wegen des an Marten Tserfke begangenen Todschlages, Eine Mark Heller zu der Kirche in Protsch (jetzt Herrnprotsch) geben, dreißig Selmessen lesen lassen, und ein Kreuz setzen, wohin die Brüder des Erschlagenen es haben wollten. 1461."

Ein Anderer mußte den Vater des Gemordeten "dehmüthig bitten, daß er ihm die Uebeltat lauterlich (rein, gänzlich) um Gottes Willen vergeben wolle, in dem Jahre eine Romfahrt für den Erschlagenen thun und daselbst zu Rom seine Sünde beichten und Buße empfangen und von dannen Kundschaft des Beichtigers bringen. Endlich an der Stelle, da der Mord geschehen, eine Marter setzen. Und ob (wenn) er des Erschlagenen Vater immer in Nöthen geseßt sehe, sol er ihm helfen schützen und ihm-und alle den Seinen sonst Freindschaft und Liebe, wo er mag, die weil er lebt, erzeigen. 1464."

Ein Anderer soll außer dem Setzen einer Marter, außer Selenmessen und anderen Bußen an die Angehörigen des Getödteten "für die Romfahrt, die er gen Rom thun sollte, allhin auf Johann (im Dom?) Buße (geistliche Strafe) empfangen und eine Fahrt gen Welsnig [(?) ein andermal daselbst Welsnak (Aix in der Provence?)] zu dem heil. Blute thun."

Neisse Jacob sollte u. A. das Kreuz an der Stelle setzen, wo er den Mord verübt; Wachs ein Stein zu der Kirche Unsrer l. Frauen auf dem Sande geben, ingleichen eine Mark (c. 13 Th.) zu Wegen und Stegen (Ausbessern); endlich alle Unkosten auf Briefe, Botenlohn, Leichzeichen, (Opfer) und Arztlohn tragen. 1471.

Jenke (Johann) von Czindel mußte persönlich eine Romfahrt leisten, u. A. ferner den Erschlagenen in zwei Kirchen in die Todtenbücher schreiben lassen, daß für ihn gebeten würde; zwei ;„dreißig Selmessen“ (tricesimae) lesen lassen in zwei Kirchen; eine Kapelle mit einem Krucifix darin naH Gewohnheit setzen (Bildstock, säulenartig, wie so häufig an Wegen?), wo der Vater befehlen würde; gegen Gerichte ablegen (falschen Gerüchten entgegentreten?); die Aerzte und Barbirer bezahlen (für die Behandlung der Wunden des Gemordeten); endlich den Mord den Eltern und des Erschlagenen Weibe entführen (entgelten?) und sie bitten, daß sie ihm das um Gottes Willen vergeben möchen. 1471.

Przypisy

  1. Klose, Von Breslau II. 2 S. 431.
  2. Klose in Script. rer. sil. III. S. 104 ff.